Die Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften im Bistum Trier wurden durch den Bischof und die Verantwortlichen im Bistum Trier mit der Erstellung eines „Institutionellen Schutzkonzeptes in den Pfarreien des Bistums Trier“ beauftragt.
Aus dem Pfarrgemeinderat erklärten sich 4 Personen bereit, in einer Projektgruppe ISK an dem Thema mitzuarbeiten.
Barbara Brötz, Pater Jino, Barbara Schade, Norbert Wagner,
Annette Maria Müller kam im November 2023 dazu.
Erstes Treffen der ISK-AG
Es wird beschlossen, anhand eines Fragebogens das Risikopotential genauer zu erfassen und auszuwerten.
Verschiedene Gruppen sollten befragt werden, die besonders schutzbedürftig sind:
- Messdiener / Jugend
- Kommunionkinder / Firmlinge
- Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB)
- Kirchenchöre
- Frauengemeinschaft
- Pfarrgemeinderat
- Pastoralteam
1.1. Auftrag und Zielsetzung
Die „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz - oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in der Fassung vom 01.01.2020 ist die rechtsgültige Präventionsordnung für das Bistum Trier. Diese wurde am 01.08.2021 mit „Ausführungsbestimmungen zur Präventionsordnung des Bistums Trier“ konkretisiert. Darin heißt es: „Einrichtungen, Dienste und Arbeitsfelder in diözesaner und in pfarrlicher Verantwortung sind verpflichtet, ein institutionelles Schutzkonzept gemäß der Präventionsordnung des Bistums zu erstellen, dieses Schutzkonzept zu veröffentlichen und es regelmäßig weiterzuentwickeln. Gemäß Abschnitt B der Präventionsordnung erfolgt die Entwicklung und Verwirklichung partizipativ in Zusammenarbeit mit allen hierfür relevanten Personen und Gruppen“.
>> Kirchliches Amtsblatt Nr. 145 v. 1. August 2021 und den dazu gehörigen diözesanen Ausführungsbestimmungen.
Weitere Grundlagen sind das Jugendschutz- und Bundeskinderschutzgesetz.
Der leitende Pfarrer trägt die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung des pfarrlichen Schutzkonzeptes. Es wird dabei von allen Mitarbeitenden und Teilnehmenden gelebt und weiterentwickelt.
Prävention ist wichtiger Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
„Ziel der Prävention und deren Maßnahmen ist es, allen Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Geiste des Evangeliums und auf der Basis des christlichen Menschenbildes einen sicheren Lern- und Lebensraum zu bieten.“ – so heißt es in der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz zu diesem Thema.
Quelle: Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 18. November 2019, S. 1.
Sexualisierte Gewalt ist ein abscheuliches Verbrechen, das die Würde und Integrität der Betroffenen tiefgreifend, lebenswert – zerstörend, verletzt.
Unter „sexualisierter Gewalt“ werden nicht nur strafrechtlich relevante Formen des sexuellen Missbrauchs, sondern auch sexuelle Übergriffe in jedweder Form und Grenzverletzungen im Umgang mit anvertrauten Menschen verstanden.
Das „Institutionelles Schutzkonzept“ (ISK) soll den Blick auf diese Problematik schärfen und so zu einer Sensibilisierung bzw. klaren Orientierung aller in unserer Pfarrei Brohltal beitragen.
Unser Schutzkonzept geht über den Schutz vor sexualisierter Gewalt hinaus und will zu einer Kultur der Achtsamkeit beitragen.
Mehr Achtsamkeit soll dazu verhelfen, eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene in unserer Pfarrei Brohltal Herz Jesu zu gewährleisten.
Im folgenden Schaubild „Haus der Achtsamkeit“ ist diese „Kultur der Achtsamkeit“ mit ihren wichtigen „Bausteinen“ dargestellt. Sie sind für die Konzeption des ISK relevant.
Zur besseren Lesbarkeit wird im ganzen Text darauf verzichtet, jeweils die männliche und weibliche Sprachform oder „männlich/ weiblich/ divers“ anzugeben, gleichwohl sind immer alle Geschlechter gemeint.